Newsletter der Cannabiswirtschaft

Themenübersicht:

Meldung der Woche

Das Cannabisgesetz ist in Kraft getreten
Reaktionen aus Deutschland

Bundesratssitzung zum CanG-Beschluss am 22.03.2024. Foto von Michael Greif / BvCW                                                             © Deutscher Hanfverband
01.04.2024 | Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland, die am 1. April in Kraft getreten ist, hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Während einige die neuen Freiheiten feierten, bleibt die Kritik am Gesetz bestehen, so berichtet die Tagesschau.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) prognostiziert, dass die Legalisierung mittelfristig zu weniger Arbeit für die Justiz und die Polizei führen werde. "Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet". Aktuell gebe es über 100.000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten, was laut Buschmann ein Zeichen für das Scheitern der bisherigen Cannabis-Politik sei. "Sie hat Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum in Wahrheit doch kaum unterbunden. Konsumenten wurden stattdessen in die Hände von Dealern mit minderwertigen Produkten und harten Drogen getrieben."

Burkhard Blienert, der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung (SPD), drängt darauf, neben der Teillegalisierung auch Modellversuche für den kommerziellen Handel zu beschließen. Diese sollen sicherstellen, dass auch Gelegenheitskonsumenten nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen sind.

Die Union, insbesondere die CSU, äußerte erneut ihre strikte Ablehnung der Teillegalisierung. Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, bezeichnete die Legalisierung als historischen Fehler, warnte vor einem Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt und kündigte die Rückgängigmachung des CanG "nach einem Regierungswechsel" an. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kritisierte das Gesetz ebenfalls und kündigte an, es extrem restriktiv anzuwenden, insbesondere in Bayern.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „So wie bisher konnte es nicht weitergehen“. Er sieht eine „historische Chance“. Ab jetzt kombiniere man eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz, betonte der SPD-Politiker. 

Thüringens Innenminister Maier (SPD) kritisiert, dass das Gesetz zu schnell umgesetzt wurde. Er betont, dass die Kontrolle der Auflagen eine große Herausforderung für die Polizei darstellt, so der Deutschlandfunk.

Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU) äußert ähnliche Bedenken und sieht erhebliche Unklarheiten bei der Umsetzung des Gesetzes. Er warnt vor einem möglichen "Kifferchaos", das die Polizei und die kommunalen Ordnungsämter belasten könnte.

Die Gewerkschaft der Polizei teilt diese Bedenken und erwartet eine Mehrbelastung der Beamten. Sie bemängelt zudem, dass die Polizei möglicherweise nicht ausreichend mit Feinwaagen oder Analyseinstrumenten ausgestattet ist, was zu Konflikten bei Kontrollen führen könnte.

Die Canify Clinics, ein Tochterunternehmen der Canify AG, begrüßt in einer Pressemitteilung die Reform des MedCanG, ruft aber in diesem Zusammenhang zu einem verantwortlichen Umgang auf und warnt vor den Gefahren der Selbstmedikation.

Jugendrichter und langjähriger Verfechter der Entkriminalisierung, Andreas Müller, postete auf X (Twitter): “Heute vor 30 Jahren wurde ich Richter. Meine Ziele waren ein besseres Jugendrecht und die Legalisierung von Cannabis. Und heute ist Cannabis teillegalisiert und  die Konsumenten frei. Es war ein langer und teilweise sehr anstrengender Weg, den ich nur mit Hilfe aller Aktivisten bestreiten konnte. Dafür Danke an alle, die sich für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit eingesetzt haben.”

Der Suchtberater Volker Greiner sieht die Freigabe als Entlastung für Konsumenten, da der Druck durch das Gesetz nachlässt, so berichtet der BR.

Justine Diebel vom Verfassungsblog kommentiert: “Klar geworden ist jedoch auch, dass eine geänderte und nachhaltige Drogenpolitik auf einer zweiten Säulen stehen muss. Ohne diese ist mit einer faktischen Legalisierung durch das MedCanG zu rechnen und das, obwohl der Gesetzgeber mit dem KCanG und MedCanG eine Trennung vorgesehen hatte. Zweckentfremdung lässt wiederrum zurückhaltende bis fehlende Akzeptanz von Cannabismedizin befürchten, was nicht zuletzt auch Auswirkung auf die Bereitschaft zu Studien und Forschungsvorhaben bedeuten kann.”

Die Legalisierung von Cannabis wurde in der Nacht zum Montag vor dem Brandenburger Tor in Berlin ausgelassen gefeiert, wie der Spiegel berichtet und ein Video der DTS Nachrichtenagentur zeigt. Über 1.500 Menschen versammelten sich, um das historische Ereignis zu zelebrieren. Unter der Organisation der Berliner Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbands wurden gemeinschaftlich Joints und Wunderkerzen angezündet. Ein riesiges Cannabis-Blatt zierte die Szene, während einige Teilnehmer zu Reggae-Musik tanzten. Die Veranstaltung endete gegen 00:40 Uhr und markierte für viele Teilnehmer ein bedeutendes Ereignis, da sie nun legal Cannabis konsumieren können, ohne als Straftäter zu gelten. In einem DHV-Video sehen Sie eine kleine Zusammenfassung.

An weiteren Orten fanden am Ostermontag Veranstaltungen statt, um die Teillegalisierung zu feiern und darüber zu diskutieren. 

Warum die Bundesregierung das Gesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden, zeigt die Bundesregierung in einem FAQ-Überblick.

Zitat der Woche

Blienert drängt auf Säule 2

„Mit dem ersten Schritt schaffen wir erst einmal nur Verbesserungen für regelmäßige Konsumenten und Konsumentinnen. Jetzt ist es aber unbedingt notwendig, die Sache rund zu machen und die Modell­projekte als zweite Säule zu beschließen. Erst damit sorgen wir dafür, dass auch Gelegenheitskonsumenten und ‑konsumentinnen nicht mehr zum Dealer gehen müssen. Das besiegelt das lange überfällige Aus einer viel zu lange praktizierten pauschalen Cannabis­verbots­politik. Mit unserem Paradigmen­wechsel in der Sucht- und Drogen­politik rücken endlich die Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, mehr in den Blick und werden nicht mehr pauschal kriminalisiert und stigmatisiert.”

Der Drogen- und Sucht­beauftragte der Bundes­regierung, Burkhard Blienert (SPD), hat gegenüber dem RedaktionsNetzwerkDeutschland die Ampel­koalition dringend dazu aufgerufen, nach der Teil­legalisierung von Cannabis nun auch die Säule 2 (Modell­versuche für den kommerziellen Handel) zu beschließen.

Frage der Woche

Befürchten Sie, dass das Fehlverhalten einzelner Unternehmen zu Nachteilen (z. B. strengeren Regelungen) für die gesamte Branche führen könnte?
Die Beantwortung der Frage dauert wenige Sekunden und hilft uns ein nicht repräsentatives Meinungsbild zu erstellen. Die Teilnahme erfolgt anonym. Wir bedanken uns herzlich bei allen, die an der Beantwortung teilnehmen. Das Ergebnis veröffentlichen wir im nächsten Newsletter.

Ergebnis der Woche

54 % befürworten Abmahnungen von Wirtschaftsverbänden bei Verstößen gegen die Werberichtlinien von Cannabis

In unserer nicht repräsentativen Umfrage, die wir in unserem Newsletter teilten, fragten  wir vom 26.03.-02.04.2024: "Würden Sie es befürworten, wenn Unternehmen, die besonders deutlich gegen Werberichtlinien bei Cannabis verstoßen, von Wirtschaftsverbänden abgemahnt werden würden?".

Das Ergebnis: Insgesamt stimmten 53,84 % für die Abmahnung von Wirtschaftsverbänden, 38,46 % stimmten dagegen und 7,69 % antworteten “teils/teils”.

Zahl der Woche

Unabhängige Expertengruppe legt THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml für den Straßenverkehr vor

28.03.2024 | Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das CanG auf den Weg gebracht. § 44 des Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht vor, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine unabhängige Expertengruppe damit beauftragt, einen empfohlenen Grenzwert für die Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen erarbeitet, so die BMDV-Pressemitteilung. Die Expertengruppe hat nun ihre Ergebnisse präsentiert.

Sie empfehlen einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum im Rahmen des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dieser Wert berücksichtige den aktuellen Stand der Wissenschaft und deutet auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen von Kraftfahrzeugen hin, liegt aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko bestehe. Zusätzlich wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer einzuführen, um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol Rechnung zu tragen.

Um den THC-Grenzwert zu überprüfen, sollen hochsensible Speicheltests als Vorscreening verwendet werden. Diese Tests können den aktuellen Konsum nachweisen und dienen als erste Überprüfung. Die genaue Umsetzung dieses Ansatzes soll unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen geklärt werden.

Die Experten betonen, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum als konservativer Ansatz anzusehen ist, vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Durch diesen Grenzwert sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs steht und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung möglich ist. Für Alkohol gilt aktuell ein Grenzwert von 0,5 Promille.

Für die Einführung des neuen Grenzwertes ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch den Gesetzgeber erforderlich. Die Ergebnisse der Expertengruppe wurden hierzu dem BMG übermittelt, und die Fraktionen wurden informiert.

Unternehmen der Woche

Storz & Bickel zieht ein Resümee zur Prohibition
 
27.03.2024 | Jürgen Bickel, Geschäftsführer und Mitbegründer der STORZ & BICKEL GmbH in Tuttlingen, äußert sich positiv zur Entscheidung des Bundesrates zur Cannabislegalisierung in einer Pressemitteilung des Unternehmens: „Meiner Ansicht nach war dieser Schritt schon lange überfällig. Eine Prohibition schützt unsere Jugendlichen nicht, im Gegenteil. Durch das auf dem Schwarzmarkt erhältliche und qualitativ minderwertige Cannabis können sie sogar Schaden nehmen.“
Er hebt hervor, dass die Auflagen für Cannabisclubs streng seien. Weiterhin argumentiert er, dass Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen effektiver seien als Strafverfolgungen. Bickel kritisiert die Ablehnung der Legalisierung und betont, dass der Cannabis-Konsum bislang viele Menschen zu Unrecht kriminalisiert habe: „Im Jahr 2021 gab es laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes rund 180.000 Strafverfolgungen, die sich ausschließlich auf den Cannabiskonsum bezogen, nicht auf den Handel mit Cannabis. Diese machten ca. 81% der gesamten Cannabisdelikte aus“
Bickel fordert, die Realität anzuerkennen und fortschrittlichere Wege zu beschreiten, da die Prohibition offensichtlich nicht funktioniert habe.

Studie der Woche

Neue Studie schlägt alternative Klassifizierung für Cannabis vor

27.03.2024 | Unter der Leitung von Dr. rer. nat. Nadine Herwig, Biochemikerin und Leiterin der Grünhorn Academy, hat ein interdisziplinäres Forscherteam von Grünhorn eine Studie zur Neuklassifizierung von Cannabis initiiert. Das Forschungsergebnis legt nahe, dass die herkömmliche Unterteilung von Cannabis in Sativa und Indica überholt ist und schlägt eine neue Klassifizierung basierend auf dem chemischen Fingerabdruck vor. „Nachdem es heutzutage hunderte Cannabis-Züchtungen und darunter viele Hybride gibt, sagen Wuchs und Herkunft nicht mehr viel über die Wirkung der Pflanze aus“, so Dr. Herwig. „Um die Vielzahl von Cannabisvarietäten angemessen zu differenzieren, brauchen wir einen neuen Ansatz. Diesen haben wir nun erarbeitet.“

In der Studie mit dem Titel "Klassifizierung von Cannabis-Sorten basierend auf ihrem chemischen Fingerabdruck - eine umfassende Analyse von Chemovars auf dem deutschen Markt" wird vorgeschlagen, Cannabissorten anhand ihrer chemischen Zusammensetzung, insbesondere der Konzentration von Cannabinoiden und Terpenen, zu klassifizieren. Basierend auf den Hauptterpenen wird ein neues Klassifizierungssystem präsentiert, das sechs verschiedene Chemovars (Chemotypen bzw. die Unterteilung einer Pflanzenart nach ihrer chemischen Zusammensetzung) mit unterschiedlichen Terpenprofilen umfasst, die verschiedenen Anwendungsbereichen zugeordnet werden können.

Die Ergebnisse der Studie könnten zu einer besser personalisierten Cannabinoidtherapie beitragen, indem sie eine gezieltere Auswahl von Cannabissorten ermöglichen, um bestimmte Symptome zu behandeln. Die Forschungsergebnisse wurden bereits in den digitalen Blütenberater von Grünhorn integriert, der Patienten und Ärzten bei der Auswahl von Cannabissorten unterstützt.

Die vollständige Studie mit dem englischen Titel "New classification of cannabis using chemovars" befindet sich derzeit im Reviewprozess und könnte einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Cannabisforschung leisten.

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Weitere Meldungen

Medizinalcannabis: Weniger Bürokratie & Zuschläge

22.03.2024 | Das neue Cannabisgesetz, das den legalen Konsum von Cannabis für Erwachsene ab dem 1. April ermöglicht, führt auch zu Veränderungen im Bereich der Apotheken, so berichtet die Deutsche-Apotheker-Zeitung. Medizinalcannabis wird nicht länger als Betäubungsmittel betrachtet, was zu einer Verringerung des bürokratischen Aufwands für Apotheken führt. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) begrüßt diese Änderung. Für Apotheken bedeutet die Änderung eine Erleichterung, da der bürokratische Aufwand für die Abgabe von Medizinalcannabis reduziert wird und der bisherige Betäubungsmittelzuschlag entfällt. Allerdings weist der VCA auf mögliche Retax-Gefahren während der Übergangszeit hin und empfiehlt, im Zweifelsfall neue Rezepte anzufordern. Apotheken könnten Anfang April ein BtM-Rezept bekommen, das noch im März kurz vor Ostern ausgestellt wurde. Das BtM-Rezept ist ohnehin nur sieben Tage gültig – aber befindet man sich in dieser Frist, sollte die Apotheke von der Arztpraxis ein neues (E-)Rezept anfordern, rät Neubaur. Denn die Vorgaben für BtM-Rezepte sind klar: Dort muss zumindest ein Betäubungsmittel (ggf. zusätzlich eine begleitende Medikation) verordnet sein. Da bis zum 1. April keine Anpassungen im Preis- und Produktverzeichnis sowie den Praxissystemen möglich waren, bleibt Cannabis vorerst als Betäubungsmittel gelistet. Apotheke-Adhoc berichtet über die verschiedenen Herausforderungen:

  1. Cannabis-Rezepte, die vor dem 1. April ausgestellt wurden, bergen ein Retax-Risiko, da sie auf dem falschen Formular ausgestellt wurden und die Betäubungsmittel-Gebühr nicht mehr abgerechnet werden darf. Eine Korrektur der Gebühr ist vor dem 1. Mai nicht möglich.

  2. Da keine rechtzeitige Anpassung im Artikelstamm erfolgen konnte, bleibt Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel gelistet. Eine Umstellung ist erst zum 1. Mai möglich.

  3. Eine Umstellung der Praxissoftware ist frühestens zum 1. Mai möglich, was bedeutet, dass bis dahin keine E-Rezepte oder Muster-16-Rezepte ausgestellt werden können. Dies stellt eine Herausforderung für die Versorgung der Patienten dar.

  4. Einige Cannabis-Sonder-PZN waren nur für Papierrezepte gültig. Der GKV-Spitzenverband hat dies angepasst, sodass die Sonderkennzeichen nun auch für E-Rezepte gültig sind.



SCM veröffentlicht Leitfaden für verordnete Ärzte

01.04.2024 | Das Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin (SCM) veröffentlichte anlässlich des CanG-Inkrafttretens einen kleinen Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte, sowie Patientinnen und Patienten. Der Leitfaden gibt wichtige Hinweise für beide Parteien, insbesondere im Hinblick auf die neuen Regelungen ab dem 1. April 2024. Im ersten Teil wird dargestellt, welche Umsetzungen verordnende Ärztinnen und Ärzte treffen können. Im zweiten Teil werden beispielhaft etwaige sich ergebende Konfliktsituationen beschrieben, um die Lage von Cannabispatienten besser verstehen zu können.



ACM fasst wichtigste Änderungen zusammen

01.04.2024 | Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) veröffentlichte im Newsletter einige der Ihres Erachtens wichtigsten Änderungen:

  1. Keine strafrechtliche Verfolgung für Ärzte: Ärzte müssen nicht mehr befürchten, strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn sie Cannabis als Therapieoption verschreiben, ohne zuvor andere Therapien ausprobiert zu haben.

  2. Reduzierte Dokumentationspflichten: Rezepte für THC-haltige Medikamente enthalten keine Durchschläge mehr und können per E-Mail oder Fax verschickt werden. Auch die Aufbewahrungspflicht der Durchschläge entfällt für Ärzte und Apotheker.

  3. Längere Gültigkeit von Rezepten: Rezepte für THC-haltige Medikamente sind nun länger gültig. Kassenrezepte sind 28 Tage und Privatrezepte je nach Situation 1-3 Monate gültig.

  4. Reduzierung der Rezeptgebühren: In der Apotheke entfällt der Aufschlag für Betäubungsmittel, was zu einem kleinen Preisvorteil für die Patienten führt.

Trotz dieser Änderungen bleiben einige Vorschriften bestehen:

  1. Mitnahme ins Ausland: Cannabisbasierte Medikamente dürfen nicht einfach ins Ausland mitgenommen werden, sondern erfordern spezielle Dokumente, auch die  Schengen-Bescheinigung ist weiter erforderlich.
  2. Straßenverkehr: Strenge Regelungen gelten weiterhin für Cannabispatienten im Straßenverkehr, und es muss darauf geachtet werden, dass die Dosierungsanleitung genau eingehalten wird, um Probleme zu vermeiden.



Starker Preisrückgang bei Medizinalcannabisrezepten

01.04.2024 | Bisher lagen die Kosten für ein ärztliches Erstgespräch bei ca. 77 bis 300 Euro, die für ein Folgerezept bei ca. 17 bis 96 Euro. Das Telemedizin-Unternehmen Dr. Ansay hat kürzlich damit begonnen, mit dem Preis von 4,20 Euro für ein Cannabis Rezept zu werben. Der Wettbewerber Algea Care, hat dieses weiter unterboten und bietet nun Cannabisrezepte für 1 Euro an. Dies hat in der Cannabis-Community für Aufsehen gesorgt. Gero Kohlhaas, Geschäftsführer des Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin (SCM), kritisierte auf LinkedIn die E-Mail Werbung. Auch Dr. Markus Veit, Geschäftsführer von Alphatopics, bemängelte die Werbung für medizinisches Cannabis auf LinkedIn.


Richter Müller fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz

28.03.2024 | “Nach 50 Jahren werden Millionen Menschen nicht mehr verfolgt und als Kriminelle angesehen, weil sie das Betäubungsmittel Cannabis nehmen”, sagte der Jugendrichter am Amtsgericht in Bernau bei Berlin, Andreas Müller, der Deutschen Presse-Agentur zur kommenden Teil-Legalisierung von Cannabis. Dennoch äußerte sich der Müller kritisch gegenüber der FAZ. Er bezeichnet die Regelungen für Cannabis-Clubs als zu bürokratisch und hält einige Aspekte des Gesetzes für absurd. Insbesondere bemängelt er, dass der Schwarzmarkt nicht effektiv bekämpft werde und fordert staatlich geprüfte Shops oder Fachgeschäfte. Müller sieht die Kritik an einer drohenden Überlastung der Gerichte als Panikmache und betont, dass die meisten Verfahren bereits abgeschlossen seien. Er weist darauf hin, dass Alkohol eine weitaus gefährlichere Droge sei und in seinen 30 Jahren als Richter keinen Fall erlebt habe, in dem bloßer Cannabiskonsum zu Gewalttaten geführt habe.



Bayern: Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz veröffentlicht - Strafen zwischen 50 und 30.000 Euro

25.03.2024 | Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlichte den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Der Katalog dient als Richtlinie für Verwaltungsbehörden und legt Bußgelder für verschiedene Verstöße fest. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Kreisverwaltungsbehörden. Bußgeldverfahren können eingeleitet werden, wenn Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Die Geldbußen richten sich nach dem Grad des Verstoßes und können je nach Umständen angepasst werden. Der Bußgeldkatalog enthält eine Vielzahl von Verstößen und entsprechenden Bußgeldsätzen, die von 50 Euro bis zu 30.000 Euro reichen.



Wie Unternehmen mit dem Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz umgehen werden

30.03.2024 | Die bevorstehende Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland ab dem 1. April wirft Fragen auf, wie Unternehmen, insbesondere Dax-Konzerne, mit dem potenziellen Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz umgehen werden. Die Deutsche Presse-Agentur hat bei mehreren Unternehmen nachgefragt und folgende Zusammenfassung der Antworten erhalten:

Continental: Das Unternehmen hat klare Regelungen zur Vermeidung des Konsums von Alkohol und anderen Rauschmitteln am Arbeitsplatz.

Beiersdorf: Der Konsum aller berauschenden Substanzen am Arbeitsplatz ist untersagt, einschließlich Alkohol und THC-haltiger Produkte.

BMW: BMW prüft derzeit die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen und führt Gespräche mit den Sozialpartnern, um spezifische Betriebsvereinbarungen zu treffen.

Daimler Truck: Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen während der Arbeitszeit ist untersagt, einschließlich Cannabis.

DHL Group: Jeglicher Konsum von psychoaktiven Substanzen, der zu Verhaltensänderungen oder einem eingeschränkten Reaktionsvermögen führen kann, ist am Arbeitsplatz untersagt.

Henkel: Cannabis wird als Rauschmittel betrachtet und darf daher nicht am Arbeitsplatz konsumiert werden.

Eon: Eon hat klare Regelungen zum Verzicht auf Alkohol und andere Suchtmittel am Arbeitsplatz und verpflichtet Führungskräfte, bei Verstößen einzugreifen.

Deutsche Telekom: Der Umgang mit Suchtmitteln ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements, und Betriebsvereinbarungen werden auf erforderliche Anpassungen überprüft.

Infineon: Es gibt klare Regeln zur Vermeidung von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln am Arbeitsplatz, um die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten.



Graeff-Hönninger: Nutzhanf als Schlüsselrolle in der Agrarwende

28.03.2024 | Simone Graeff-Hönninger, Professorin der Universität Hohenheim und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Cannabiswirtschaft, spricht im Interview mit dem Deutschlandfunk über Nutzhanf und seine wichtige Rolle in unserer heutigen Zeit: “Da sind wirklich enorm viele Insekten und viele Bienen unterwegs, die einfach den Hanf als Pollenquelle nutzen. Wenn man sich einfach mal die Unkrautunterdrückung anschaut, die diese Pflanze aufweist, dann machen wir es uns heutzutage wirklich schwer, dass wir solche Pflanzen aus der Fruchtfolge rausgenommen haben.”
Das beschlossene Cannabisgesetz hat den rechtlichen Status der Hanfpflanze mit 0,3 % THC unverändert gelassen. Der Geschäftsführer vom Branchenverband Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, kommentierte den Beibehalt der Rauschklausel, welche festlege, dass EU zertifizierte Nutzhanfsorten weiterhin als Betäubungsmittel gelte und somit ein “Missbrauch zu Rauschzwecken” ausgeschlossen sein müsse. “Das ist eine deutsche Besonderheit, die eine juristisch theoretische Annahme beschreibt. Quasi, man könne sich auch mit Nutzhanf berauschen, wenn man nur genug Nutzhanfblüten zu sich nehme.“



Frankreich: Die Stadt Straßburg befürwortet ein lokales "Experiment"

27.03.2024 | Während Frankreich den Handel und Konsum von Cannabis streng bestraft, wird am 1. April in Deutschland Cannabis für den Freizeitgebrauch legalisieren. Dieser Unterschied sorgt in Straßburg, das nur wenige Kilometer von der Grenze entfernt liegt, für Aufregung. Es wird eine Kluft zum französischen Gesetz entstehen, direkt auf der anderen Seite des Rheins. Dr. Alexandre Feltz, stellvertretender Gesundheitsminister der Stadt Straßburg, kündigte am Mittwoch auf France Bleu Alsace an, dass Straßburg für einen lokalen Versuch mit Freizeit-Cannabis "günstig" sei.

"Frankreich hat die repressivste Gesetzgebung [...] und auf der anderen Seite des Rheins werden wir eine der progressivsten Gesetzgebungen in Europa haben, auch wenn sie strukturiert ist", stellt der Suchtmediziner fest. Er ist für eine Lockerung der französischen Gesetzgebung, die er für "archaisch [...] und nicht geeignet" hält, um die Frage des Konsums zu lösen. 

Nach dem Vorbild dessen, was Deutschland erlaubt, ruft er dazu auf, zu regulieren, "sehr stark in die Prävention und die Pflege zu investieren", indem man die Einnahme für Kinder und junge Erwachsene ausschließt. Es sei jedoch ein "politisches Problem", "nur in einer Sicherheitsposition" zu sein: "Die Bürgermeisterin von Straßburg und ich sind für ein Experiment auf diesem Gebiet mit dem Staat und der Gesundheitsbehörde ARS, um zu sehen, wie man die Dinge weiterentwickeln kann".



Letzte Meldung: Behörde informiert: Berliner Polizisten dürfen kein Cannabis im Büro anbauen

29.03.2024 | Wie der Tagesspiegel berichtet, hat die Berliner Polizeibehörde in einem Informationsschreiben an ihre Mitarbeiter klargestellt, dass der Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis in Diensträumen und Liegenschaften der Behörde weiterhin untersagt ist, auch nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland ab dem 1. April. Dies gilt trotz der neuen Regelungen, die unter bestimmten Vorgaben das Kiffen erlauben. Die Behörde hat eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, um den Umgang mit den neuen Regelungen zu klären, mit Schwerpunkten wie Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrssicherheit. Polizisten dürfen weiterhin nicht bekifft den Dienst antreten oder Dienstwaffen und -fahrzeuge führen. Die interne Regelungslage wird weiter überprüft und angepasst, um auf die neuen Gegebenheiten einzugehen.

Termine

16.-17.04.2024 - ICBC in Berlin, Veranstalter: International Conferences Group
Ausstellerrabatt für BvCW-Mitglieder & 25% Ticketrabatt mit dem Code: BvCW25

17.04.2024 - Betäubungsmittel – Sicherheit durch Identifikation direkt im Einsatz in Frankfurt a.M., Veranstalter: Analyticon

19.-20.04.2024 - Smash-MS & Werksführung, Veranstalter: Demecan

03.-05.05.2024 - Inlove Mary HempExpo in Augsburg, Veranstalter: Emmanuel Schneider Events

14.05.2024 - Parlamentarischer Abend in Berlin, Veranstalter: BvCW

23.-24.05.2024 - Medical Cannabis Congress 2024, Veranstalter: DMCG e.V.

24.-26.05.2024 - CannaTrade in Zürich, Veranstalter: CannaTrade
10 % Ausstellerrabatt für BvCW-Mitglieder

10.06.2024 - 8. Nationaler Substitutionskonferenz in Berlin, Veranstalter: akzept e.V.

13.06..2024 - CB Club Berlin in Berlin, Veranstalter: CB Net

14.-16.06.2024 - Mary Jane in Berlin, Veranstalter: Rocket Canna
Ausstellerrabatt für BvCW-Mitglieder im B2B-Bereich & 20% Ticketrabatt mit dem Code: bvcw

26.-27.06.2024 - Cannabis Europa in London, Veranstalter: Cannabis Europa

Stellenangebote

Sales Manager / u. a. m.: alephSana (Berlin)

Eventmanager / u. a. m.: Cannamedical (Köln)

Textillaborant/ u. a. m.: Norafin (Mildenau)

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Auszubildende als Chemielaborant:in / u. a. m.: QSI (Bremen)

Teamassistenz Finance/HR und Empfang / u. a. m.: Canify (Leipheim)

Entrepreneur in Residence /u. a. m.: enua Pharma GmbH  (Aachen)

Controller / u. a. m.: Aurora (Berlin)

Brand Director / u. a. m.: Sanity Group (Berlin)

Social Media Marketing / u. a. m.: Demecan (Berlin)

Stud. Praktikum: BvCW / CS Cannabis Service (Berlin/Homeoffice)

Sales Manager / u. a. m.: Sative (Düsseldorf)

German Payroll Specialist / u. a. m.: Personio (München)

Vertrieb Hanfprodukte / u. a. m.: Signature Products (Pforzheim)

Head of Legal / u. a. m.: Bloomwell  (Frankfurt)

Business Development Associate / u. a. m.: Algea Care (Frankfurt)

Werkstudent Marketing / u. a. m.: Grünhorn (Leipzig)

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